Die Corona-Verordnungen und ihre schrittweisen Lockerungen entwickeln sich in Baden-Württemberg zunehmend zu einem komplett unübersichtlichen Regelwerk. Was ist eigentlich erlaubt und was nicht?
• Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet.