Aufgrund Corona empfiehlt die Gemeinde die Briefwahl zur Landtagswahl am 14. März 2021 in Baden-Württemberg
Wenn Ihr per Briefwahl wählen wollt, benötigen Ihr einen Wahlschein.
Wahlscheinanträge können schriftlich oder mündlich, aber nicht fernmündlich (telefonisch), bis spätestens 18 Uhr zwei Tage vor der Wahl (Freitag) bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Wahlscheinanträge können schriftlich oder mündlich, aber nicht fernmündlich (telefonisch), bis spätestens 18 Uhr zwei Tage vor der Wahl (Freitag) bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.