Bestattung im Leintuch. Klage vor Verwaltungsgericht abgewiesen. Ehepaar darf nicht im Leintuch bestattet werden.
Dass Verstorbene in Särgen bestattet oder eingeäschert werden, ist in Deutschland die selbstverständliche Regel. Es gibt aber immer mehr Menschen, die aus Glaubensgründen eine Bestattung nach anderen Regeln wünschen. Und auch jene, die unabhängig vom Glauben, eine Tuchbestattung für vernünftig halten, weil sie nicht einsehen, warum Sie einen teuren Sarg kaufen sollen.