Baden-Württemberg geht in den Lockdown. Neue Corona-Verordnung der Landesregierung tritt in Kraft.
Aufgrund der drastischen Infektionslage und der kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf einen deutschlandweiten Lockdown vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geeinigt. Dazu hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung erlassen, die am heutigen 16. Dezember in ganz Baden-Württemberg Kraft tritt.
- Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen
Für private Treffen gilt weiterhin: Maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt. Dazu kommen dürfen außerdem Verwandte in gerader Linie, jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sofern es insgesamt immer noch nicht mehr als fünf Personen sind. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die landesweiten
Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gelten weiterhin.
An Weihnachten sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken. Laut Landesregierung sind über die Weihnachtsfeiertage "entgeltliche Übernachtungsmöglichkeiten zum Zweck der Familienbesuche", also beispielsweise Hotelübernachtungen, als "private Härtefälle" zulässig.
Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen gelten auch in der Silvesternacht. Ohne triftigen Grund darf das Haus nicht verlassen werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird verboten, auch das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt.
- Einzelhandel und Dienstleistungen
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen.
Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen:
Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Die Abholung von beispielsweise online bestellten Artikeln in den Geschäften ist nicht erlaubt.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie und Fußpflege bleiben weiter möglich.
- Gastronomie
Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Speisen und Getränke können weiterhin zwischen 5 und 20 Uhr abgeholt werden. Lieferdienste bleiben erlaubt.
- Schulen und Kitas
Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg sind ab Mittwoch geschlossen. Nur für Schüler der Abschlussklassen soll es Fernunterricht geben. Außerdem ist eine Notbetreuung von Kindern bis Klasse 7 geplant, deren Eltern in ihrem Beruf "unabkömmlich" sind.
Ausführliche Informationen und die komplette Corona-Verordnung findet Ihr im Internet auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg unter: www.baden-wuerttemberg.de
Eure
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten
- Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen
Für private Treffen gilt weiterhin: Maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt. Dazu kommen dürfen außerdem Verwandte in gerader Linie, jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sofern es insgesamt immer noch nicht mehr als fünf Personen sind. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die landesweiten
Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gelten weiterhin.
An Weihnachten sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken. Laut Landesregierung sind über die Weihnachtsfeiertage "entgeltliche Übernachtungsmöglichkeiten zum Zweck der Familienbesuche", also beispielsweise Hotelübernachtungen, als "private Härtefälle" zulässig.
Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen gelten auch in der Silvesternacht. Ohne triftigen Grund darf das Haus nicht verlassen werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird verboten, auch das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt.
- Einzelhandel und Dienstleistungen
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen.
Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen:
Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Die Abholung von beispielsweise online bestellten Artikeln in den Geschäften ist nicht erlaubt.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie und Fußpflege bleiben weiter möglich.
- Gastronomie
Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Speisen und Getränke können weiterhin zwischen 5 und 20 Uhr abgeholt werden. Lieferdienste bleiben erlaubt.
- Schulen und Kitas
Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg sind ab Mittwoch geschlossen. Nur für Schüler der Abschlussklassen soll es Fernunterricht geben. Außerdem ist eine Notbetreuung von Kindern bis Klasse 7 geplant, deren Eltern in ihrem Beruf "unabkömmlich" sind.
Ausführliche Informationen und die komplette Corona-Verordnung findet Ihr im Internet auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg unter: www.baden-wuerttemberg.de
Eure
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