Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. März 2021 verlängert. Allerdings soll es einige Möglichkeiten für Öffnungen geben.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich gestern mit Bundeskanzlerin Merkel auf das weitere Vorgehen in Sachen Corona geeinigt. Die Details werden nun in die Corona-Verordnung der Bundesländer eingearbeitet. Diese neuen Regeln sollen ab Montag, dem 8. März 2021 gelten:
- Private Treffen mit zwei Haushalten aber nicht mehr als fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte öffnen.
- Frisöre, Nagelstudios, Fußpflege, Kosmetiksalons dürfen wieder öffnen. Voraussetzung für Behandlungen im Gesicht ohne Maske ist ein tagesaktueller Schnelltest der Kunden.
- Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50, gelten folgende Regelungen:
A. Der noch geschlossene Einzelhandel soll unter den geltenden Hygieneauflagen wieder öffnen.
B. Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen.
C. Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist mit bis zu zehn Personen möglich.
- Liegt die 7-Tage-Inzidenz über 50 aber stabil unter 100, gelten folgende Regelungen:
A. Der noch geschlossene Einzelhandel darf Click&Meet Angebote anbieten. Kunden können nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster im Laden einkaufen.
B. Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten öffnen. Die Besucher müssen sich vorher anmelden.
C. Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist für maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich.
- Ansonsten sollen die jetzt geltenden Regelungen weiter bestehen bleiben.
Ob Baden-Württemberg den Stufenplan auf Landes- oder regionaler Ebene umsetzt, ist derzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung.
Eure
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten
- Private Treffen mit zwei Haushalten aber nicht mehr als fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte öffnen.
- Frisöre, Nagelstudios, Fußpflege, Kosmetiksalons dürfen wieder öffnen. Voraussetzung für Behandlungen im Gesicht ohne Maske ist ein tagesaktueller Schnelltest der Kunden.
- Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50, gelten folgende Regelungen:
A. Der noch geschlossene Einzelhandel soll unter den geltenden Hygieneauflagen wieder öffnen.
B. Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen.
C. Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist mit bis zu zehn Personen möglich.
- Liegt die 7-Tage-Inzidenz über 50 aber stabil unter 100, gelten folgende Regelungen:
A. Der noch geschlossene Einzelhandel darf Click&Meet Angebote anbieten. Kunden können nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster im Laden einkaufen.
B. Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten öffnen. Die Besucher müssen sich vorher anmelden.
C. Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist für maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich.
- Ansonsten sollen die jetzt geltenden Regelungen weiter bestehen bleiben.
Ob Baden-Württemberg den Stufenplan auf Landes- oder regionaler Ebene umsetzt, ist derzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung.
Eure
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten