Neuigkeiten

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage häufig geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Sie tritt am Mittwoch, den 1. Juli 2020, in Kraft.

Die Grundregeln bleiben. Es bleibt bei dem grundsätzlichen Abstandsgebot als Basis für die Eindämmung des Virus. Es gibt selbstverständlich weiterhin die Ausnahmen für Fälle, wo das nicht möglich ist. Aber im Grundsatz gilt: Abstand halten. Und in den gewohnten Bereichen bleibt es auch bei der Maskenpflicht. Also im öffentlichen Verkehr, in Läden und Einkaufszentren und für bestimmte Berufsgruppen.

- Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen.

- Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.

- Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.

- Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen.

- Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung findet ihr im Internet unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/

Eure
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten

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