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Die Corona-Verordnungen und ihre schrittweisen Lockerungen entwickeln sich in Baden-Württemberg zunehmend zu einem komplett unübersichtlichen Regelwerk. Was ist eigentlich erlaubt und was nicht?

• Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet.

• Zusammenkünfte außerhalb des öffentlichen Raumes (z.B. private Geburtstagsfeiern daheim, Gartenpartys) dürfen mit höchstens 20 Personen aus unterschiedlichen Haushalten abgehalten werden. Mehr als 20 Personen dürfen zusammenkommen, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören. Ebenso dürfen die Ehegatten Lebenspartner oder Partner der direkt verwandten Personen dazu kommen.

• Private Feiern in den zu diesem Zweck angemieteten Räumen sind mit maximal 99 Teilnehmenden wieder möglich. Körperkontakt ist zu vermeiden, insbesondere Händeschütteln und Umarmungen. Aktivitäten der Teilnehmer/innen, bei denen eine erhöhte Anzahl an Tröpfchen freigegeben wird, sind nicht erlaubt. Dazu gehört insbesondere das Singen oder Tanzen. Entsprechende Auflagen sind zu beachten.

• Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen gilt weiterhin. Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr eine Alltagsmaske oder Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch in den Einrichtungen der Gemeinde Angelbachtal gilt Maskenpflicht! Medizinische Ausnahmegründe sind zu beachten!

• Bitte achten Sie weiterhin auch auf die mittlerweile bekannten Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen. Dazu gehört insbesondere der Mindestabstand von 1,5 m das regelmäßige Händewaschen, das Niesen und Husten in die Ellenbeuge sowie das Tragen der Alltagsmasken.

Die Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg findet ihr immer aktuell unter: www.baden-wuerttemberg.de

Eure
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten

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