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"Gemeinschaftsschule" - was ist das eigentlich?

Nachdem wir von mehreren Bürgerinnen und Bürgern angesprochen wurden, was genau eine Gemeinschaftsschule eigentlich so ausmacht, haben wir uns auf die Suche nach einer einfachen und verständlichen Erklärung gemacht und ein tolles Video des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gefunden, welches die Thematik der "Gemeinschaftsschule" anschaulich erläutert.

Noch mehr Information und interessante Fakten zum Thema "Gemeinschaftsschule" finden Sie außerdem im "Kultusportal Baden-Württemberg" unter: www.gemeinschaftsschule-bw.de
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Was zeichnet eine "Gemeinschaftsschule" eigentlich aus?

Den Kern der Gemeinschaftsschule bilden die Klassenstufen 5 bis 10. Die Abschlüsse der Hauptschule können nach den Klassen 9 oder 10 abgelegt werden, der Realschulabschluss nach Klasse 10. Falls mindestens 60 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang für eine Klassestufe 11 vorhanden sind, kann eine Schule eine dreijährige gymnasiale Oberstufe einrichten und damit das Abitur anbieten. Ansonsten ist nach dem 10. Schuljahr ein Wechsel an ein allgemeinbildendendes oder berufliches Gymnasium (Östringen, Sinsheim) möglich, um das Abitur abzulegen.

Eine Gemeinschaftsschule ist in den Klassenstufen 5-10 eine verpflichtende Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an drei oder vier Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss. In der Gemeinschaftsschule müssen keine Noten gegeben werden. Allerdings können Eltern die "Übersetzung" des Leistungsstands ihrer Kinder in Noten verlangen. In jedem Fall gibt es differenzierende Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. In den Abschlussklassen sind Noten verpflichtend.

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