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Gerichtsurteil im Falle des versuchten Mordes in Angelbachtal vom Mai 2020. Beide Angeklagte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Schuldig lautete das Urteil des Heidelberger Landgerichts im Prozess wegen versuchten Mordes im Mai 2020 in Angelbachtal. Die 36-jährige Ex-Partnerin des Opfers wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt, ihre 57-jährige Komplizin zu neun Jahren und sechs Monaten.

Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Frauen den Ex-Partner der Jüngeren gemeinschaftlich ermorden wollten. Es folgte dabei zum größten Teil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Zunächst hatte die Ex-Partnerin laut Gericht ihrem Mann einen mit Benzodiazepinen präparierten Likör vorbeigebracht, um den Geschädigten schläfrig zu machen. Dann holte sie ihre Komplizin und fuhr sie zum Tatort. Dort schnitt die 57-Jährige dem schlafenden Mann die Pulsader am linken Arm auf. Der Mann wachte auf und konnte sich zu den Nachbarn schleppen, was ihm das Leben rettete.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision beantragt werden.

Eure
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