Neuigkeiten

3G-Regel gilt unabhängig von der Inzidenz bereits ab kommendem Monat in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg wird die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz bereits ab kommender Woche in einer neuen Corona-Verordnung umsetzen - und damit um eine Woche vorziehen.

Ab Montag, dem 16. August wird in Innenräumen und bei Veranstaltungen dann die 3G-Regel gelten. Heißt: Ins Restaurant, zum Friseur oder zum Konzert darf nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Diese Regel wird nach Angaben des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg auch unabhängig von der jeweiligen Inzidenz im Landkreis gelten.

Corona-Schnelltests sind derzeit noch kostenlos. Ab dem 11. Oktober ändert sich das aber, dann müssen Ungeimpfte selbst für die Corona-Tests aufkommen. Ausgenommen sind Kinder sowie Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Zurück