Infektionsgeschehen weiter auf hohem Niveau. Ab dem heutigen 1. Dezember gilt in Baden-Württemberg daher eine angepasste Corona-Verordnung.
Bund und Länder haben erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die Novembermaßnahmen haben das exponentielle Wachstum zwar stoppen können, die Zahlen bleiben aber weiter auf einem zu hohen Niveau. Daher haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Maßnahmen zu verlängern und nachzuschärfen.
„Wir müssen die Infektionszahlen deutlich senken, um die zweite Welle zu brechen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Regierungsinformation im Landtag nach der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Mit der seit heute gültigen Corona-Verordnung setzt die Landesregierung Baden-Württemberg die Beschlüsse von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche um.
Bürgermeister Frank Werner hat die neue Maßnahmen wie folgt zusammengefasst:
• Teillockdown wird bis mindestens 20.12 verlängert.
• Kontaktbeschränkungen sollen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Treffen in privaten Raum sind bis 5 Personen aus maximal 2 Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Bei Familienzusammenkünften von geradlinig Verwandten gilt ebenfalls die Beschränkung von 5 Personen über 14 Jahren. Diese 5 Personen dürfen aber aus mehr als 2 Haushalten kommen.
• An Weihnachten sind Lockerungen der Kontaktbeschränkungen auf 10 Personen geplant.
• Im Einzelhandel gibt es wieder Beschränkungen der Personenzahl im Verhältnis zur Ladengröße. Ebenso ist schon auf den Parkplätzen und im Außenbereich vor den Geschäften eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Weitere finanzielle Hilfen werden von Bund und Land bereitgestellt.
• Sollte die 7-Tage-Inzidenz auf über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Kreis steigen, können weitere, verschärfte Maßnahmen getroffen werden.
• Für 21. und 22. Dezember 2020 wird es in Baden-Württemberg keine pauschale Verlängerung der Weihnachtsferien geben.
Für die Klassen 1 bis 7 ist regulärer Präsenzunterricht an den Schulen vor Ort vorgesehen. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen jedoch ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder zuhause lassen können, wenn sie die Tage vor Weihnachten für die Minimierung der Kontakte nutzen wollen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 erhalten an diesen beiden Tagen Fernunterricht. Ab dem 23. Dezember beginnen dann wie ursprünglich vorgesehen regulär für alle die Weihnachtsferien.
Eure
Junge List Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten.
www.jungeliste-angelbachtal.de
„Wir müssen die Infektionszahlen deutlich senken, um die zweite Welle zu brechen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Regierungsinformation im Landtag nach der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Mit der seit heute gültigen Corona-Verordnung setzt die Landesregierung Baden-Württemberg die Beschlüsse von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche um.
Bürgermeister Frank Werner hat die neue Maßnahmen wie folgt zusammengefasst:
• Teillockdown wird bis mindestens 20.12 verlängert.
• Kontaktbeschränkungen sollen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Treffen in privaten Raum sind bis 5 Personen aus maximal 2 Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Bei Familienzusammenkünften von geradlinig Verwandten gilt ebenfalls die Beschränkung von 5 Personen über 14 Jahren. Diese 5 Personen dürfen aber aus mehr als 2 Haushalten kommen.
• An Weihnachten sind Lockerungen der Kontaktbeschränkungen auf 10 Personen geplant.
• Im Einzelhandel gibt es wieder Beschränkungen der Personenzahl im Verhältnis zur Ladengröße. Ebenso ist schon auf den Parkplätzen und im Außenbereich vor den Geschäften eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Weitere finanzielle Hilfen werden von Bund und Land bereitgestellt.
• Sollte die 7-Tage-Inzidenz auf über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Kreis steigen, können weitere, verschärfte Maßnahmen getroffen werden.
• Für 21. und 22. Dezember 2020 wird es in Baden-Württemberg keine pauschale Verlängerung der Weihnachtsferien geben.
Für die Klassen 1 bis 7 ist regulärer Präsenzunterricht an den Schulen vor Ort vorgesehen. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen jedoch ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder zuhause lassen können, wenn sie die Tage vor Weihnachten für die Minimierung der Kontakte nutzen wollen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 erhalten an diesen beiden Tagen Fernunterricht. Ab dem 23. Dezember beginnen dann wie ursprünglich vorgesehen regulär für alle die Weihnachtsferien.
Eure
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