Land Baden-Württemberg verbietet Schottergärten. Landtag verabschiedet neues Naturschutzgesetz
Die einen finden sie praktisch, die anderen fürchterlich: pflegeleichte Schottergärten. Unumstritten ist, dass sie nicht zur Artenvielfalt beitragen. In Baden-Württemberg werden die steinigen Gärten jetzt verboten.
Das Umweltministerium teilte mit, dass Schottergärten in Baden-Württemberg bereits zuvor nicht zulässig gewesen waren. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. "Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt", erklärte ein Sprecher. Nun soll das Verbot als als neues Naturschutzgesetz unmissverständlich klargestellt werden.
Schottergärten müssen beseitigt oder umgestaltet werden. Bereits existierende Schottergärten müssen im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte der Ministeriumssprecher. "Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort." Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen - es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Juli 1998 existiert.
Eure
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten
Das Umweltministerium teilte mit, dass Schottergärten in Baden-Württemberg bereits zuvor nicht zulässig gewesen waren. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. "Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt", erklärte ein Sprecher. Nun soll das Verbot als als neues Naturschutzgesetz unmissverständlich klargestellt werden.
Schottergärten müssen beseitigt oder umgestaltet werden. Bereits existierende Schottergärten müssen im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte der Ministeriumssprecher. "Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort." Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen - es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Juli 1998 existiert.
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