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Neue Corona-Verordnung in BW: ab dem heutigen Mittwoch gilt „Alarmstufe II"

Die Landesregierung verschärft wegen der Corona-Lage in Baden-Württemberg die Infektionsschutzmaßnahmen.

Für die "Alarmstufe II" müssen an zwei Tagen in Folge mehr als 450 Corona-Infizierte auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg gemeldet werden oder die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 6 überschreiten.

Die Marke für belegte Intensivbetten wurde nun seit Sonntag jeden Tag überschritten: Am Montag waren 489 Intensivbetten belegt, am Dienstag 510. Der Wert lag also an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 450, somit tritt am heutigen Mittwoch (24.11.) in Baden-Württemberg die "Alarmstufe II" in Kraft.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Was in "Alarmstufe I" bereits gilt, bleibt auch in "Alarmstufe II" bestehen oder wird verschärft.

Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gilt 2G. Ausnahme bleiben geschäftliche Übernachtungen - hier gilt 3G und alle drei Tage muss ein frisches negatives Testergebnis vorgezeigt werden. In der Hotelgastronomie gilt für Übernachtungsgäste 2G.

Für Gastronomie und Spielhallen gilt 2G, nur im Freien ist 3G Plus möglich.

Für Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und andere Veranstaltung dieser Art gilt ebenfalls 2G Plus.

Für Veranstaltungen generell gilt 2G Plus und, dass nur noch die Hälfte der eigentlich zugelassenen Menschen kommen darf.

Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Freizeitparks, Bäder und Saunen, touristische Seilbahnen und Schiffe gilt 2G.

Für außerschulische Bildung, Volkshochschulkurse, Musik- und Kunstschulen gilt weiterhin 2G.

Für alle körpernahen Dienstleistungen gilt 2G Plus. Ausnahme sind Friseurbesuche - hier gilt die 3G-Plus-Regel.

Auf Weihnachtsmärkten gilt insgesamt 2G Plus, zusätzlich Maskenpflicht und die Halbierung der zugelassenen Besucherzahl.

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