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Schuljahr 2015/2016 keine Gemeinschaftsschule in Angelbachtal

Mit dem Schuljahr 2012/2013 sind in Baden-Württemberg die ersten 41 Gemeinschaftsschulen an den Start gegangen. Anfang des Jahres 2015 gab es bereits 209 Gemeinschaftsschulen im Land und zum kommenden Schuljahr 2015/2016 werden weitere 62 Gemeinschaftsschulen starten. Auch Angelbachtal hatte sich mit der Sonnenbergschule um die Genehmigung als Gemeinschaftsschule beworben.

Nach den Sommerferien wird es in Baden-Württemberg insgesamt 271 öffentliche Gemeinschaftsschulen geben. Der Antrag unserer Angelbachtaler Sonnenbergschule wurde jedoch, wie von Bürgermeister Frank Werner am Neujahrsempfang der Gemeinde bereits angekündigt, leider abgelehnt.

"Angeblich reichen die Schülerzahlen nicht aus. Angeblich, weil sich die Verantwortlichen der Landesregierung und Ihre Gefolgschaft im Schulpräsidium des Regierungspräsidiums nicht in der Lage sehen, die Schullandschaft in und um Angelbachtal herum mit einem klaren, verantwortungsvollen Blick zu betrachten." sagte Bürgermeister Frank Werner am Neujahrsempfang der Gemeinde, Anfang des Jahres.

Unsere Nachbargemeinde Mühlhausen darf sich für ihre Kraichgauschule über die Genehmigung als Gemeinschaftsschule freuen. Auch die Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim, die Gerbersruh-Werkrealschule in Wiesloch und die Leimbachtalschule in Dielheim, werden nach den Sommerferien als Gemeinschaftsschulen starten.

Für Angelbachtal besteht nur die Chance, sich bis Anfang Juni in der fünften Antragsrunde für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule, im Schuljahr 2016/2017 zu bewerben.
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Zur Erklärung: Was zeichnet eine "Gemeinschaftsschule" aus?

Den Kern der Gemeinschaftsschule bilden die Klassenstufen 5 bis 10. Die Abschlüsse der Hauptschule können nach den Klassen 9 oder 10 abgelegt werden, der Realschulabschluss nach Klasse 10. Falls mindestens 60 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang für eine Klassestufe 11 vorhanden sind, kann eine Schule eine dreijährige gymnasiale Oberstufe einrichten und das Abitur anbieten. Ansonsten ist nach dem 10. Schuljahr ein Wechsel an ein allgemeinbildendendes oder berufliches Gymnasium möglich, um das Abitur abzulegen.

Die Bildungspläne der allgemeinbildenden Schulen gelten auch für die Gemeinschaftsschulen. Das heißt: Die neue Gemeinschaftsschule bietet die Bildungsstandards von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien an.

Eine Gemeinschaftsschule ist in den Klassenstufen 5-10 eine verpflichtende Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an drei oder vier Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss. In der Gemeinschaftsschule müssen keine Noten gegeben werden. Allerdings können Eltern die "Übersetzung" des Leistungsstands ihrer Kinder in Noten verlangen. In jedem Fall gibt es differenzierende Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. In den Abschlussklassen sind Noten verpflichtend.

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