Neuigkeiten

Seit heute gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung, die einige kleinere Lockerungen der bisherigen Maßnahmen mit sich bringt.

Friseurbetriebe und Barbershops dürfen Friseurdienstleistungen wie z.B. Haare waschen, schneiden und föhnen erbringen. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters und das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske durch alle Anwesenden. Das Bartschneiden, Rasuren, kosmetische Leistungen sowie Wellnessbehandlungen sind nicht zulässig, da diese ohne Tragen einer medizinischen Maske erfolgen und ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich, Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt. Alle Fahrzeuginsassen müssen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch bei Theorieprüfungen.

Der Verkauf von Pflanzen bzw. gartenbaulichen Erzeugnissen und des notwendigen Zubehörs ist in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten wieder möglich. Andere Warenbereiche müssen abgetrennt werden. Es gelten die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.

Eure
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten

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