So funktioniert die Briefwahl zur Landtagswahl am 14. März 2021 in Baden-Württemberg
Spätestens bis zum 21. Februar 2021 erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Enthalten sind darin auch Informationen zur Briefwahl und das entsprechende Antragsformular.
Wenn Ihr per Briefwahl wählen wollt, benötigen Ihr einen Wahlschein.
Wahlscheinanträge können schriftlich oder mündlich, aber nicht fernmündlich (telefonisch), bis spätestens 18 Uhr zwei Tage vor der Wahl (Freitag) bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist den mitgesandten Hinweisen genau zu folgen, da man ansonsten schnell die Ungültigkeit des Stimmzettels riskiert. Für die rechtzeitige Rücksendung der Unterlagen habt Ihr als Wähler selbst zu sorgen. Der Umschlag muss bis zum Ende der Wahlzeit (18 Uhr am Wahlsonntags) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle (Gemeinde Angelbachtal) eingegangen sein.
Ihr könnt den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- durch persönliches Erscheinen auf der Gemeinde mit Eurer Wahlbenachrichtigungskarte,
- durch einen Vertreter (mit schriftlichen Vollmacht und Eurer Wahlbenachrichtigungskarte) der euch den Wahlschein abholt,
- schriftlich,
- per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail,
- über das Internet (www.angelbachtal.de)
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollte möglichst auch Eure Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden.
Bei der vergangenen Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg stimmte etwa jeder fünfte Wähler per Briefwahl ab. Insgesamt waren es 1,1 Millionen. Die Tendenz ist klar steigend. Seit der Landtagswahl 1996 hat sich der Anteil der Briefwähler in Baden-Württemberg verdoppelt. Und die Corona-Pandemie wird diesen Trend sicher noch verstärken. So rechnet der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider damit, dass sich die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler aufgrund der Pandemie im Vergleich zu 2016 mindestens verdoppelt.
Eure
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten
Wenn Ihr per Briefwahl wählen wollt, benötigen Ihr einen Wahlschein.
Wahlscheinanträge können schriftlich oder mündlich, aber nicht fernmündlich (telefonisch), bis spätestens 18 Uhr zwei Tage vor der Wahl (Freitag) bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist den mitgesandten Hinweisen genau zu folgen, da man ansonsten schnell die Ungültigkeit des Stimmzettels riskiert. Für die rechtzeitige Rücksendung der Unterlagen habt Ihr als Wähler selbst zu sorgen. Der Umschlag muss bis zum Ende der Wahlzeit (18 Uhr am Wahlsonntags) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle (Gemeinde Angelbachtal) eingegangen sein.
Ihr könnt den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- durch persönliches Erscheinen auf der Gemeinde mit Eurer Wahlbenachrichtigungskarte,
- durch einen Vertreter (mit schriftlichen Vollmacht und Eurer Wahlbenachrichtigungskarte) der euch den Wahlschein abholt,
- schriftlich,
- per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail,
- über das Internet (www.angelbachtal.de)
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollte möglichst auch Eure Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden.
Bei der vergangenen Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg stimmte etwa jeder fünfte Wähler per Briefwahl ab. Insgesamt waren es 1,1 Millionen. Die Tendenz ist klar steigend. Seit der Landtagswahl 1996 hat sich der Anteil der Briefwähler in Baden-Württemberg verdoppelt. Und die Corona-Pandemie wird diesen Trend sicher noch verstärken. So rechnet der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider damit, dass sich die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler aufgrund der Pandemie im Vergleich zu 2016 mindestens verdoppelt.
Eure
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