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Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg ab Donnerstag aufgehoben.

In einem unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Dem Beschluss zufolge ist die bisher landesweit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.

Ausgangsbeschränkungen seien nur möglich, »soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre«, teilten die Richter mit. Ein Verzicht müsse unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen.

Die Mannheimer Verwaltungsrichter wiesen die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine »verfrühte« Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens berge. Diese Darstellung sei zu pauschal und undifferenziert. So setze sie sich nicht damit auseinander, dass gezielte kommunale nächtliche Ausgangssperren in Kreisen mit einem starken Infektionsgeschehen möglich seien.

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