Neuigkeiten

Vorsicht Waldbrandgefahr

Trotz einiger leichter Schauer ist aufgrund der dennoch allgemein sehr heißen Witterung und der damit verbundenen extremen Trockenheit das Feuermachen im Waldgebiet Angelbachtal verboten (§ 38 LWaldG).

Dem Wald zu Liebe bittet das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihre
Junge Liste Angelbachtal
Gemeinsam Zukunft gestalten.

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